Vom 20.12.2024 bis zum 6.01.2025 hat die Praxis geschlossen. Termine können während dieser Zeit per E-Mail über info@vida-boa-osteo.de oder über das Kontaktformular vereinbart werden.
Ab dem 07.01.2025 bin ich wieder für Sie da.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr!
Herzliche Grüße
Katharina Hilgenbrink
Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still die Prinzipien der Osteopathie. Seit jener Zeit hat sich die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt, in den USA, ebenso wie in Europa und anderen Teilen der Welt.
Osteopathie ist eine Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Patient wird zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen betrachtet.
Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren viel Bewegungsfreiheit.
Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauffolgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden.
Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese so genannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Die Osteopathie behandelt demzufolge keine Krankheiten im eigentlichen Sinne, sondern Bewegungsstörungen im weitesten Sinne.
Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle direkt oder indirekt miteinander zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden. Bewegungseinschränkungen und Fehlfunktionen können sich aus Sicht der Osteopathie über die Faszien verbreiten und sich an einem anderen Ort des Körpers durch Beschwerden äußern.
Selbstzahler
Für eine osteopathische Behandlung von 50-60 Minuten berechne ich 95€.
Privatversicherte und zusatzversicherte Patienten
Die privaten Kassen und Zusatzversicherungen erkennen die Osteopathie gewöhnlich als Behandlungsmethode an und übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Hier rechne ich die Höchstsätze nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab, bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Erstattungshöhe. Diese ist abhängig von Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen.
Als Heilpraktikerin benötige ich dafür kein ärztliches Rezept.
Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Hierfür benötigen Sie ein Privatrezept von einem Arzt mit Kassenzulassung. Dieses können Sie dann nach Vorleistung zusammen mit der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über die Erstattungsmöglichkeiten. Beispielsweise unter https://www.osteopathie.de/Krankenkassenliste
Info für AOK Versicherte: Leider erfülle ich mit meiner Praxis nicht alle Anforderungen der AOK. Deshalb werden die Behandlungskosten von der AOK nicht übernommen.
Zahlungsweise
Das Behandlungshonorar wird Ihnen im Anschluss in Rechnung gestellt und von Ihnen auf das angegebene Konto überwiesen.
Es ist keine Bar- oder Kartenzahlung möglich.
Bitte kontaktieren Sie mich für eine Terminvereinbarung per E-Mail oder sprechen Sie mir auf den Anrufbeantworter.
Telefon: 015114983244
Ich melde mich so schnell wie möglich mit Terminvorschlägen bei Ihnen zurück.
Ich führe eine reine Terminpraxis. Ihr Termin ist daher speziell für Sie reserviert. Deshalb bitte ich Sie, diesen bei Fernbleiben mindestens 24h im Voraus abzusagen, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich andernfalls ein Ausfallhonorar in Höhe meines vollen Stundensatzes in Rechnung stelle.
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